
Die Gesetzgebung unterscheidet sich in den Bundesländern, es gilt jedoch zumeist:
NEIN, das Töten von Mardern ist ausschließlich Jägern mit speziellem Jagdschein in wenigen Monaten des Jahres erlaubt. Auch das Fangen in einer Lebendfalle ist den Jägern und Schädlingsbekämpfern
vorbehalten. Das ist auch ratsam, da nur diese Berufsgruppen artgerecht mit den Mardern umgehen können und deren Verhalten kennen. Zudem wäre es fatal, wenn Sie das Muttertier fangen und sich
noch Jungtiere im Nest befinden, die dann dort sterben und verwesen.
Zuwiderhandlungen gegen das Jagdrecht können mit Strafen bis zu 50.000€ belegt werden.
Hier eine kurte Übersicht zur Rechtslage:
Marderfrei Produkte dürfen Sie also ganzjährig anwenden, da das Muttertier immer den Nachwuchs aus dem Nest holt und mit ihm verschwindet (Brut geht vor Leben).
Es handelt sich hierbei um eine erlaubte Vergrämung.
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