Marder Fangen / Marder Töten

Darf ich den Marder selber fangen oder töten?

Warum darf ich den Marder nicht fangen oder töten?

Marder und Naturschutz
Jagdrecht

Die Gesetzgebung unterscheidet sich in den Bundesländern, es gilt jedoch zumeist:
NEIN, das Töten von Mardern ist ausschließlich Jägern mit speziellem Jagdschein in wenigen Monaten des Jahres erlaubt. Auch das Fangen in einer Lebendfalle ist den Jägern und Schädlingsbekämpfern vorbehalten. Das ist auch ratsam, da nur diese Berufsgruppen artgerecht mit den Mardern umgehen können und deren Verhalten kennen. Zudem wäre es fatal, wenn Sie das Muttertier fangen und sich noch Jungtiere im Nest befinden, die dann dort sterben und verwesen.
Zuwiderhandlungen gegen das Jagdrecht können mit Strafen bis zu 50.000€ belegt werden.

Hier eine kurte Übersicht zur Rechtslage:

  • Jagdrecht statt Naturschutz: Marder (insbesondere der Steinmarder) unterliegen dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass sie nicht einfach von Privatpersonen gefangen oder getötet werden dürfen.
  • Schonzeiten: Es gelten Schonzeiten, in der Regel vom 01. März bis zum 15. Oktober (kann je nach Bundesland leicht variieren). Während dieser Zeit ist die Jagd auf Marder verboten.
  • Verbot der Tötung: Das Töten, Fangen oder Vergiften von Mardern durch Laien ist verboten. Verstöße können als Straftat gewertet werden und hohe Bußgelder im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen.
  • Zuständigkeit: Nur berechtigte Personen, wie Jäger oder fachkundige Kammerjäger, dürfen Marder fangen.
  • Erlaubte Maßnahmen: Das sogenannte „Vergrämen“ (dauerhaftes Vertreiben durch Lärm, Licht oder Gerüche) ist erlaubt. Auch das Verschließen von Zugängen zum Dachboden ist zulässig, sofern sich keine Jungtiere darin befinden.

 


Marderfrei Produkte dürfen Sie also ganzjährig anwenden, da das Muttertier immer den Nachwuchs aus dem Nest holt und mit ihm verschwindet (Brut geht vor Leben).
Es handelt sich hierbei um eine erlaubte Vergrämung.

 

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